Fahren mit Gespann(red) (adac) In der Reisezeit machen sich viele Urlauber mit Wohnwagen, Gepäckanhängern oder Bootstrailern auf den Weg. Nicht für jeden ist das alltäglich. Deshalb hat der ADAC folgende Informationen zu Zulassung, Versicherung und Verkehrsvorschriften zusammengestellt.
Höhe, Breite und Länge des Gespanns sollte man sich vor der Fahrt noch einmal bewusst machen. Nicht nur bei Brücken und Unterführungen ist das wichtig, sondern auch um ein Überholmanöver richtig einzuschätzen.
In Deutschland gilt für Gespanne Tempo 80, für bestimmte Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung 100 km/h. Im Ausland variieren die Höchstgeschwindigkeiten. In Frankreich sind sogar 130 km/h erlaubt. Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.
In Italien gilt auf bestimmten Hauptreiserouten wie beispielsweise der A 22 vom Brenner bis Modena ein generelles Überholverbot für Gespanne. Die kleinen Zusatzschilder unter dem Lkw-Fahrverbot sind leicht zu übersehen. Sollte man aber beim Überholen von der Polizei erwischt werden, drohen teure Geldbußen bis hin zum Führerscheinentzug.
Wohn- und Gepäckanhänger müssen haftpflichtversichert sein und versteuert werden. Anders Sportanhänger: Sie sind nicht steuer- und versicherungspflichtig. Allerdings übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges Schäden nur dann, wenn der Trailer angekuppelt ist. Eine Anhängerhaftpflichtversicherung ist also ratsam.
Eine sichere und unfallfreie Fahrt ist nur gewährleistet, wenn der Fahrer das Verhalten seines Gespanns in Kurven, beim Rangieren und in gefährlichen Situationen kennt. Mit einem Anhänger verlängert sich beispielsweise der Bremsweg deutlich. Neulingen unter den Gespannfahrern empfiehlt der ADAC ein Fahrsicherheitstraining. Dort werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt sowie wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben.
Infos im Internet: www.adac.de/ReiseService
16.07.12 [zurück zur Startseite] © 2012 Camping-Channel |